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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) - „Ferienhaus Rursee Traumblick“

Fassung Oktober 2021

 

Vermieter: Dr. Karl M. und Karin Ruhl, Paustenbacher Str. 41, 52152 Simmerath.

 

Vertragsabschluss

Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Diese AGB sind Bestandteil des Mietvertrages und gelten mit Leistung der Anzahlung als anerkannt. Das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der vereinbarten maximalen Personenzahl, in jedem Falle aber nicht mit mehr als insgesamt 6 Personen belegt werden. 

 

Risiken und Gefahren

Die Nutzung des Ferienhauses erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko durch den Mieter, insbesondere wird auf Gefahren eines Hauses in Hanglage wie Sturzgefahr auf Treppen oder Absturz über die vorhandenen Geländer hingewiesen. Es ist daher strengstens untersagt, auf den Geländern zu klettern. Eltern müssen ihre Kinder zu jeder Zeit beaufsichtigen, um Unfälle zu verhindern.

 

 

Anreise / Abreise

Die Anreise erfolgt ab 16.00 Uhr, die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 11 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden. Sollte der Mieter am Anreisetag bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag nach einer Frist von 48 Stunden ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter oder dessen Vertreter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

 

Sonderwünsche und Nebenabreden

sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.

 

Bezahlung

Die Anzahlung in Höhe von 30% des Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach Buchung zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Nebenkosten für Wasser, PKW-Stellplatz, Abfall werden nicht erhoben. Die Energiekosten (Strom) sind bis zu einer Höhe von im Mittel 30 kWh pro Tag im Mietpreis enthalten. Für jede weitere verbrauchte kWh wird ein Betrag in Höhe von 0,30€ berechnet.

 

Kaution

Mit der Überweisung des Restbetrages zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in Höhe von 200 Euro. Die Kaution wird nach einwandfreiem Verlassen der Unterkunft abzüglich des Ausgleichs etwaiger entstandener Schäden innerhalb von 14 Tagen auf ein vom Mieter zu benennendem Konto erstattet.

 

Rücktritt

Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts ist der Mieter zum Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:

  • vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter bis zum 121. Tag vor Mietbeginn: keine Entschädigung
  • vom 120. Tag bis zum 61. Tag vor Mietbeginn: Höhe der Anzahlung
  • vom 60. Tag bis zum 15. Tag vor Mietbeginn: 50% des Gesamtpreises
  • vom 14. Tag bis zum 8. Tag vor Mietbeginn: 80% des Gesamtpreises

Bei einem Rücktritt weniger als acht Tage vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Ein schriftliches Einverständnis des Vermieters ist erforderlich.

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, um einen möglichen Schaden im Stornierungsfall gering zu halten.

 

Rücktritt durch den Vermieter

Im Falle einer Absage durch den Vermieter, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit der Gastgeber) sowie andere nicht zu vertretende Umstände, welche die Erfüllung unmöglich machen, beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Mieters auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.
Ein Rücktritt durch den Vermieter kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen, wenn der Mieter sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietvertrages gerechtfertigt ist.

 

Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

Der überlassene Hausschlüssel darf nicht aus der Hand gegeben werden. Der Mieter ist für einen Verlust verantwortlich und verpflichtet, die entstehenden Folgekosten (Austausch der Schlösser und Anfertigung neuer Schlüssel) zu übernehmen.

Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist getrennt in die vorgesehenen Abfallbehälter vor dem Haus zu entsorgen, Glas in die Altglas Container am Ortseingang. Geschirr ist trocken und sauber in den Küchenschränken zu lagern. Die Bettwäsche ist abzuziehen. Türen und Fenster sind bei Verlassen des Ferienhauses während der Mietdauer und bei Abreise geschlossen zu halten.

 

Nachtruhe

Von 22.00 Uhr bis 7.00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen.

 

Inventarliste

Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft die im Mietobjekt befindliche Inventarliste zu überprüfen und etwaige Fehlbestände spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag dem Vermieter oder der von dieser benannten Kontaktperson mitzuteilen. Das Entfernen – auch das nur zeitweise Entfernen – von Gegenständen aus dem Haus ist untersagt.

 

Haustiere

Das Mitbringen eines Hundes ist auf Anfrage und Genehmigung durch den Vermieter möglich. Hierbei sind Rasse und Größe des Hundes anzugeben. Denken Sie bitte an ausreichenden Impfschutz und Haftpflichtversicherung für den Hund. Es ist nicht gestattet, dass sich das Tier auf Betten oder sonstige Möbel legt. Es liegt in der Verantwortung des Mieters, etwaige entstandene Verunreinigungen im Haus oder auf dem Grundstück zu beseitigen. Für entstandene Schäden haftet der Mieter.

 

Rauchen

Rauchen ist im gesamten Haus strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlungen haftet der Mieter für notwendige professionelle Sanierungskosten.

 

Hausrecht

Der Vermieter oder von ihm beauftragte Unternehmen dürfen bei notwendigen Reparaturen die Unterkunft betreten, in dringenden Fällen auch unwissentlich. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Anbieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich.

 

Nutzung des Internets/ WLAN

Der Vermieter unterhält in seinem Ferienobjekt einen Internetzugang über WLAN. Er gestattet dem Mieter für die Dauer seines Aufenthaltes im Ferienobjekt eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet. Der Mieter hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten. Der Vermieter gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichem und zumutbarem Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Der Vermieter behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornographische oder kostenpflichtige Seiten).

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Mieter Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der in diesen AGB beschriebenen Regelungen durch den Dritten zwingend abhängig. Der Mieter verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. Der Vermieter hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern.

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Mieters. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung, es sei denn die Schäden wurden vom Vermieter und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten. Er wird insbesondere:
•  das WLAN  weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen  Inhalten zu nutzen;
•  keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten  oder zugänglich machen;  dies  gilt insbesondere im  Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing-Programmen;
•  die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten;
•  keine belästigenden, verleumderischen oder  bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten;
•  das WLAN  nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen  Formen  unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt den Vermieter des Ferienobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter und/oder auf einem Verstoß gegen diese vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung und/oder ein solcher Verstoß vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Ferienobjektes auf diesen Umstand hin.

 

Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

 

Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung etwaiger bereitgestellter Spiel- und Sportgeräte ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Auch für ein Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet der Vermieter nicht.  Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

 

Schlussbestimmungen

Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt. Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.